Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier (NWO)

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Maritimes Zentrum Flensburg

Die Nautische Wachoffizierin / der Nautische Wachoffizier ist neben der Kapitänin / dem Kapitän dafür zuständig, zentrale Aufgaben auf der Brücke eines Schiffes zu übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Befähigungszeugnis zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier und gleichzeitig den schulischen Abschluss zur Staatlich geprüften Technikerin / zum Staatlich geprüften Techniker sowie die Fachhochschulreife, durch die Sie berechtigt sind an einer (Fach-)Hochschule zu studieren. Sie können als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen (Fischereifahrzeuge ausgenommen) aller Größen in allen Fahrtgebieten tätig sein.

Nach einer mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier kann die Befähigung zur Ersten Offizierin / zum Ersten Offizier erfolgen. Nach einer weiteren mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Erste Offizierin / Erster Offizier kann eine Befähigung zur Kapitänin / zum Kapitän erfolgen. Die Befähigung zur Kapitänin / zum Kapitän kann auch nach einer insgesamt mindestens 36-monatigen Seefahrtzeit als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier erfolgen.

 

Beginn für alle Lehrgänge

In der Regel jedes Jahr Anfang September.

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B2-Niveau
  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker

oder

  • erfolgreicher Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin / nautischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von nautischen Offiziersassistenten

oder

  • erfolgreicher Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (Schiffsbetriebstechnische Assistentin / Schiffsbetriebstechnischer Assistent) und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin / nautischer Offiziersassistent

oder

  • Marineangehörigkeit und mindestens 4 Jahre Dienstzeit mit seefahrtbezogenem Einsatz und 3 Monaten Praktikum auf einem Kauffahrteischiff

oder

  • Besitz eines Matrosenbriefs

 

Weitere Informationen

Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer

Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute

 

Weitere Auskünfte und individuelle Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie auf folgender externen Website: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - BSH, Hamburg

 

Ausbildungsdetails

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Abschluss

  • Staatlich geprüfte*r Techniker*in
  • Nautiker*in

Ansprechpartner

Downloads

Lehrplan

Datei
nwo2j.pdf (123.78 KB)